Informationen für die neuen 5. KlassenDiese Seite wird laufend aktualisiert! Folgen Sie, um den Film zu sehen, dem nachstehenden Link. Lassen Sie bitte in der Passwortabfrage das Feld für den Benutzernamen leer und geben Sie darunter nur das erhaltene Passwort ein (vgl. Screenshot):
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Sprachenfolgen und Ausbildungsrichtungen am FLGDas FLG ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG) und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (WWG) mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Folgende Folie zeigt die Sprachenfolgen und Wahlmöglichkeiten übersichtlich im Überblick: |
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Unsere "Spezialklassen"Am Feodor-Lynen-Gymnasium haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich für eine unserer "Spezialklassen" zu bewerben. Folgende Klassen haben wir in den Jahrgangsstufen 5 und 6 im Angebot:
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Latein oder Französisch als 2. FremdspracheWie man obiger Grafik entnehmen kann, bietet das FLG als zweite Fremdsprache Latein und Französisch an. Um einen Klassenwechsel nach der fünften Jahrgangsstufe nach Möglichkeit zu vermeiden, fragen wir bereits bei der Einschreibung die gewünschte zweite Fremdsprache ab. Entscheidungshilfen zur Wahl von Latein oder Französisch finden Sie unter folgendem Link: |
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FahrtenprogrammFolgende Grafik zeigt unser aktuelles Fahrtenprogramm, das wieder vollständig durchgeführt werden kann. |
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Wahlunterricht |
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Anmeldeprozess (aktualisiert 25.03.24!)Der Zeitraum für die persönliche Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule ist am Montag, 06. Mai 2024 von 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr (Zimmer 128 im Erdgeschoss) Dienstag, 07. Mai 2024 von 8 – 12 Uhr (Sekretariat) Nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (bis Freitag, 03.05.2024): Mittwoch, 8. Mai – Freitag, 10. Mai, jeweils zwischen 8 und 11 Uhr Zur Anmeldung bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
Diese Anmeldedokumente zum Download und Ausdrucken: Der Anmeldebogen ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Darüber hinaus ggf. folgende Dokumente:
Die Geburtsurkunde erhalten Sie nach Einsichtnahme zurück, das Übertrittszeugnis verbleibt an der Schule. Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums für das Schuljahr 2024/25 setzt voraus, dass Ihr Kind am 30. September 2024 das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ihr Kind wird ohne Probeunterricht ins Gymnasium aufgenommen, wenn das Übertrittszeugnis der besuchen öffentlichen oder staatliche anerkannten Grundschule oder Mittelschule es als „geeignet“ für den Bildungsweg des Gymnasiums empfiehlt. Andernfalls muss Ihr Kind an einem Probeunterricht teilnehmen. Das Merkblatt zum Probeunterricht finden Sie unter „weiterführende Informationen“. Leider ist eine Voranmeldung online nicht mehr möglich. Bitte bringen Sie zur Einschreibung Zeit und Geduld mit. Ihr Kind muss nicht dabei sein. |
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Nachmittagsbetreuung
Anmeldung zur OGS |
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Weiterführende Informationen |
Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges
- für die Stadt München
- für den Landkreis München: https://landkreis-muenchen.ticket-by.de
- für den Landkreis Starnberg